Beierl in ÖOC-Athlet:innenkommission gewählt
Innsbruck,
Die Wahl zur Athlet:innenkommission des Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC) ist abgeschlossen. Insgesamt sieben hochdekorierte Athlet:innen wurden in das zentrale Vertretungsgremium gewählt, das künftig die Interessen der Sportler:innen im ÖOC bündeln und aktiv in Entscheidungsprozesse einbringen wird.
Wahlberechtigt waren ausschließlich Athlet:innen, die bei den Olympischen Spielen Paris 2024 beziehungsweise den Olympischen Winterspielen Mailand Cortina 2026 für Österreich an den Start gegangen sind. Gewählt wurde online zwischen 4. und 24. März, die Wahlleitung hatten die ÖOC-Vorstandsmitglieder Dr. Gabriela Jahn, Dr. Martin Poiger und ÖOC-Sportdirektor Christoph Sieber inne. Aus den insgesamt 14 Kandidat:innen wurden drei Vertreter:innen aus dem Sommersport sowie vier aus dem Wintersport gewählt, darunter mit Alessandro Hämmerle der zweifache Olympiasieger im Snowboardcross (Peking 2022, Mailand Cortina 2026) und mit Magdalena Lobnig die Bronzemdaillengewinnerin im Rudern von Tokio 2020:
Sommersport
- Felix Auböck (Schwimmen)
- Magdalena Krssakova (Judo)
- Magdalena Lobnig (Rudern)
Wintersport
- Katrin Beierl (Bob)
- Alessandro Hämmerle (Snowboardcross)
- Vanessa Herzog (Eisschnelllauf)
- Alexander Payer (Snowboard Alpin)
Nussbaumer: „Starkes Zeichen der Athlet:innen“
ÖOC-Präsident Horst Nussbaumer zeigt sich mit dem Verlauf und dem Ergebnis der Wahl sehr zufrieden: „Ich bedanke mich bei allen Kandidat:innen, die sich dieser wichtigen Wahl gestellt haben, für deren Engagement und bei allen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben. Das ist ein starkes Zeichen für das Interesse an Mitbestimmung und Verantwortung innerhalb unserer olympischen Gemeinschaft. Gleichzeitig ist die Athlet:innenkommission wieder mit herausragenden Persönlichkeiten besetzt – sportlich wie menschlich. Diese Kombination wird die Arbeit des ÖOC bereichern. Ich freue mich sehr auf die gute Zusammenarbeit.“
Klare Struktur, starke Stimme
Die Wahl erfolgte auf Basis der neuen Wahlordnung, die im Zuge der Statutenreform 2025 beschlossen wurde. Neben einer ausgewogenen sportlichen Repräsentation gewährleistet diese auch klare Vorgaben hinsichtlich Geschlechterverteilung und Verbandszugehörigkeit. Die Bedeutung des Gremiums geht dabei über eine beratende Funktion hinaus: Die oder der Vorsitzende der Athlet:innenkommission hat Sitz und Stimme im ÖOC-Vorstand, in der Hauptversammlung verfügt die Athlet:innenvertretung über zwei Stimmen.
Konstituierende Sitzung im April
Die sieben gewählten Mitglieder der neuen ÖOC-Athlet:innenkommission werden im Lauf des Monats April 2026 zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. Dabei werden aus ihrer Mitte der Vorsitz sowie die Stellvertretung gewählt.
Mit der neuen Athlet:innenkommission setzt das ÖOC seinen Weg fort, die Impulse, Erfahrungen und Perspektiven der aktiven Sportler:innen auch zukünftig in die Entwicklung des österreichischen Spitzensports einzubinden.